GEA legt viel Wert auf eine offene Unternehmenskultur und fördert ihre Mitarbeiter, Geschäftspartner, Aktionäre, andere Anteilseigner und externe Parteien, Gesetzesverstöße oder andere GEA bezogene Compliance-Verstöße in Bezug auf die GEA Group AG oder mit ihr verbundenen Unternehmen schnell zu melden. So können Risiken aufgeklärt und erhebliche finanzielle und reputationsbezogene Schäden verhindert oder reduziert werden.
Was kann gemeldet werden?
Gesetzesverstöße im beruflichen Kontext, die im Zusammenhang mit der GEA Group AG oder verbundenen Unternehmen stehen, oder Verstöße gegen die GEA Richtlinien, u.a. Korruption, Betrug, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Datenschutzbestimmungen, Anforderungen an die Lebensmittel- und Produktsicherheit oder Fälle von (sexueller) Belästigung und Diskriminierung sowie Verstöße gegen Menschenrechte, Umweltschutzgesetze oder Vorschriften zur öffentlichen Gesundheit.
Wie werden hinweisgebende Personen geschützt?
Personen, die die oben genannten Vorfälle über das GEA Hinweisgebersystem melden, handeln als hinweisgebende Personen und sind somit durch GEA geschützt. Das System ermöglicht anonyme Meldungen. Außerdem werden eingehende Meldungen selbständig von geschulten Kollegen bearbeitet, die sich mit Vertraulichkeitsverpflichtungen auskennen. Keine hinweisgebende Person muss negative Konsequenzen im beruflichen Kontext für eine Meldung befürchten, wenn diese nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist.
GEA Hinweisgebersystem öffnen
Whistleblower Hotline
Die GEA Hinweisgeber Hotline ist von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr (MEZ) unter
+49 30 235987050
erreichbar. Die Hotline wird von orka, einer unabhängigen Anwaltskanzlei mit Sitz in Deutschland, betrieben. Eine Meldung kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Informationen zum Datenschutz finden Sie in dem Dokument am Ende dieser Seite.
Hinweisgeber Tool
Das GEA Hinweisgeber Tool ist in 20 Sprachen verfügbar und rund um die Uhr von jedem internetfähigen Gerät aus zugänglich. Das geschützte IT-System wird von einem externen Anbieter bereitgestellt.
Menschenrechtsverletzungen
Für Berichte im Zusammenhang mit Menschenrechten kann auch das Voice Intake verwendet werden.
Häufig gestellte Fragen
Gegenstand einer Meldung können Verstöße gegen Gesetze, GEA Richtlinien oder andere schwerwiegende Compliance-Verstöße, die im Zusammenhang mit der GEA Group AG oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, sein. Meldungen können insbesondere folgende Kategorien betreffen:
- Korruption, Betrug und Untreue
- Kartellrecht, Wettbewerbsrecht und staatliche Beihilfen
- Ausfuhrkontrolle
- Datenschutz
- Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften, Körperschaftssteuer
- Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Finanzdienstleistungen, Produkte und Märkte
- Konfliktmineralien
- Verletzung von Menschenrechten
- Öffentliches Auftragswesen
- Produktsicherheit und Konformität
- Schutz der Umwelt
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Transportsicherheit
- Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit
- Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Sexuelle und andere Belästigung und Diskriminierung
- Sicherheit und Business Continuity Management
Detaillierte Beschreibungen für jede Kategorie finden Sie im Hinweisgeber Tool.
Wenn Sie Ihre Meldung bei unserem Ombudsmann einreichen, wird er Sie bei Fragen zu den meldepflichtigen Themen beraten.
Darüber hinaus muss keine hinweisgebende Person Repressalien im beruflichen Umfeld als Folge einer Meldung befürchten, wenn diese nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist.
Grundsätzlich sollten festgestellte oder vermutete Verstöße gegen interne Richtlinien oder einschlägige Gesetze zunächst intern über das GEA Hinweisgebersystem gemeldet werden, es sei denn, dies ist verpflichtend. Auf diese Weise können wir intern untersuchen, ob ein relevanter Verstoß vorliegt und zeitnah Abhilfemaßnahmen treffen. Externe Meldestellen werden einbezogen, wenn dies notwendig und/oder angemessen ist.
