Compliance als konzernweites Prinzip zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien ist bei GEA eine wesentliche Führungs- und Überwachungsaufgabe. Jedes Organ und jeder Mitarbeiter muss dafür sorgen, dass in seinem Verantwortungsbereich keine Compliance-Verstöße begangen werden. Dabei unterstützt die GEA Compliance Organisation. Zudem hat GEA eine Vielzahl von Maßnahmen eingeführt, die sicherstellen sollen, dass Compliance konzernweit gelebt und umgesetzt wird einschließlich der Berücksichtigung von Compliance im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche.
GEA Verhaltenskodex
Der GEA Verhaltenskodex beschreibt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen, die das unternehmerische Verhalten der GEA lenken. Der GEA Verhaltenskodex spiegelt das Ziel wider, unternehmensweit die Einhaltung von Normen sicherzustellen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, dass Integrität, Respekt und ein faires und verantwortungsvolles Verhalten auszeichnen. Er gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe der GEA.
GEA Integritäts- und Drittparteienrichtlinie
Die GEA beachtet das Recht aller Staaten, in denen sie tätig ist. Im Wettbewerb setzt sie auf Leistung, Kundenorientierung sowie die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen, nicht auf rechtswidrige oder ethisch fragwürdige Verhaltensweisen. Die GEA lehnt daher korruptives und in anderer Weise rechtswidriges Verhalten ab und duldet solches Verhalten nicht. Sie erwartet von ihren Führungskräften, Mitarbeitern und Geschäftspartnern (z. B. Handelsvertretern, Beratern, Lieferanten), dass sie sich keiner wie auch immer gearteter korruptiver Praktiken bedienen, unabhängig davon, in welchen Staaten sie tätig sind. Gegen Personen, die diese Verpflichtung verletzen, wird die GEA geeignete Maßnahmen ergreifen.