Corporate Governance

Raise your voice: MELDEN SIE VERSTÖSSE ÜBER DAS GEA HINWEISGEBERSYSTEM

Haben Sie Compliance-widriges Verhalten beobachtet oder erlebt? Haben Sie rechtliches Bedenken bezüglich Prozesse oder Verhalten von Mitarbeitern oder Dritten? Dann machen Sie eine Meldung über das GEA Hinweisgebersystem.

GEA Whistleblower information
GEA legt viel Wert auf eine offene Unternehmenskultur und fördert ihre Mitarbeiter, Geschäftspartner, Aktionäre, andere Anteilseigner und externe Parteien, Gesetzesverstöße oder andere GEA bezogene Compliance-Verstöße in Bezug auf die GEA Group AG oder mit ihr verbundenen Unternehmen schnell zu melden. So können Risiken aufgeklärt und erhebliche finanzielle und reputationsbezogene Schäden verhindert oder reduziert werden.

Was kann gemeldet werden?

Gesetzesverstöße im beruflichen Kontext, die im Zusammenhang mit der GEA Group AG oder verbundenen Unternehmen stehen, oder Verstöße gegen die GEA Richtlinien, u.a. Korruption, Betrug, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Datenschutzbestimmungen, Anforderungen an die Lebensmittel- und Produktsicherheit oder Fälle von (sexueller) Belästigung und Diskriminierung sowie Verstöße gegen Menschenrechte, Umweltschutzgesetze oder Vorschriften zur öffentlichen Gesundheit. 

Wie werden hinweisgebende Personen geschützt?

Personen, die die oben genannten Vorfälle über das GEA Hinweisgebersystem melden, handeln als hinweisgebende Personen und sind somit durch GEA geschützt. Das System ermöglicht anonyme Meldungen. Außerdem werden eingehende Meldungen selbständig von geschulten Kollegen bearbeitet, die sich mit Vertraulichkeitsverpflichtungen auskennen. Keine hinweisgebende Person muss negative Konsequenzen im beruflichen Kontext für eine Meldung befürchten, wenn diese nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist.

GEA Hinweisgebersystem öffnen

Whistleblower Hotline

Die GEA Hinweisgeber Hotline ist von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr (MEZ) unter 

+49 30 235987050 

erreichbar. Die Hotline wird von Orth Kluth, einer unabhängigen Anwaltskanzlei mit Sitz in Deutschland, betrieben. Eine Meldung kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Informationen zum Datenschutz finden Sie in dem Dokument am Ende dieser Seite.

Hinweisgeber Tool

Das GEA Hinweisgeber Tool ist in neun Sprachen verfügbar und rund um die Uhr von jedem internetfähigen Gerät aus zugänglich. Das geschützte IT-System wird von einem externen Anbieter bereitgestellt.

Menschenrechtsverletzungen

Für Berichte im Zusammenhang mit Menschenrechten kann auch das Voice Intake verwendet werden.

Häufig gestellte Fragen

Personen, die über das GEA Hinweisgebersystem Gesetzesverstöße, von denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangen und die in Zusammenhang mit GEA stehen, oder Verstöße gegen GEA Richtlinien melden, handeln als hinweisgebende Personen. Mitarbeiter (auch ehemalige), Aktionäre, andere Anteilseigner, (Sub-)Unternehmer, Kunden, Lieferanten oder andere externe Parteien können als hinweisgebende Personen handeln.

Gegenstand einer Meldung können Verstöße gegen Gesetze, GEA Richtlinien oder andere schwerwiegende Compliance-Verstöße, die im Zusammenhang mit der GEA Group AG oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, sein. Meldungen können insbesondere folgende Kategorien betreffen:

Korruption, Betrug und Untreue
Kartellrecht, Wettbewerbsrecht und staatliche Beihilfen
Ausfuhrkontrolle
Datenschutz
Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften, Körperschaftssteuer
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Finanzdienstleistungen, Produkte und Märkte
Konfliktmineralien
Verletzung von Menschenrechten
Öffentliches Auftragswesen
Produktsicherheit und Konformität
Schutz der Umwelt
Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Transportsicherheit
Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit
Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Sexuelle und andere Belästigung und Diskriminierung
Sicherheit und Business Continuity Management
Detaillierte Beschreibungen für jede Kategorie finden Sie im Hinweisgeber Tool. Wenn Sie Ihre Meldung bei unserem Ombudsmann einreichen, wird er Sie bei Fragen zu den meldepflichtigen Themen beraten.

Hinweisgebende Personen können Meldungen entweder anonym oder unter Angabe ihrer Identität einreichen. Bei der Offenbarung der Identität besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme, die für weitere Untersuchungen wichtig ist. Wir schützen die Identität von hinweisgebenden Personen, die sich an uns wenden. Nur befugte Mitarbeiter, d. h. Mitarbeiter, die mit der Bearbeitung einer Meldung befasst sind, haben Zugang zu diesen Informationen. Sie sind verpflichtet, die Identität von hinweisgebenden Personen und der in der Meldung genannten Personen so weit wie möglich geheim zu halten.

Darüber hinaus muss keine hinweisgebende Person Repressalien im beruflichen Umfeld als Folge einer Meldung befürchten, wenn diese nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist.

Das GEA Hinweisgebersystem stellt zwei Meldekanäle zur Verfügung, nämlich das Hinweisgeber Tool und die Hinweisgeber Hotline. Eingereichte Meldungen sollten sich auf eine der oben genannten Kategorien beziehen und müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.

Grundsätzlich sollten festgestellte oder vermutete Verstöße gegen interne Richtlinien oder einschlägige Gesetze zunächst intern über das GEA Hinweisgebersystem gemeldet werden, es sei denn, dies ist verpflichtend. Auf diese Weise können wir intern untersuchen, ob ein relevanter Verstoß vorliegt und zeitnah Abhilfemaßnahmen treffen. Externe Meldestellen werden einbezogen, wenn dies notwendig und/oder angemessen ist.

Der Voice Intake ist ein spezielles Instrument für die Meldung von Menschenrechtsverletzungen. Es wird in 19 Sprachen angeboten und ist über 56 internationale Telefonnummern erreichbar.

Ja, das Video ist YouTube zu finden:

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