| Jahr | Erworbene Aktien (Stück) | Aggregiertes Volumen (EUR) |
|---|---|---|
| 2021 | 2.297.033 | 93.754.382 |
| 2022 | 5.864.063 | 206.779.936 |
| 2023 | 1.463.583 | 50.184.108 |
| 2024 | 5.882.265 | 234.116.574 |
| 2025 | 2.183.564 | 115.699.223 |
| Total | 17.690.508 | 700.534.225 |
Die Gesellschaft ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.
Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 d und 71 e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands entweder über die Börse oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz (BörsG) oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Aktionäre (§ 53a AktG) genügen. Anschließend dürfen die Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwendet werden, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen auf Dritte übertragen, zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (engl. scrip dividend) verwendet oder auch eingezogen werden. Die weiteren Einzelheiten der Ermächtigung zum Aktienrückkauf, die zuletzt durch Beschlussfassung der Hauptversammlung des Jahres 2025 bis zum 29. April 2030 erteilt wurde, sind in der Einladung zur Hauptversammlung nachzulesen.