Die Gesellschaft ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.
Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 d und 71 e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands entweder (i) über die Börse oder (ii) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Kaufangebote im Sinne von (ii) können dabei auch mittels einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten erfolgen. Anschließend dürfen die Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwendet werden, insbesondere auch eingezogen, zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen verwendet, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen auf Dritte übertragen oder in anderer Weise veräußert werden. Die weiteren Einzelheiten der Ermächtigung zum Aktienrückkauf, die zuletzt durch Beschlussfassung der Hauptversammlung des Jahres 2018 bis 18. April 2023 erteilt wurde, sind hier in der Einladung zur Hauptversammlung nachzulesen.
GEA Group Aktiengesellschaft: Informationen zum Aktienrückkaufprogramm - 2. Tranche Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 52
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 51
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 50
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 49
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 48
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 47
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 46
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 45
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 44
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 43
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 42
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 41
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 40
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 39
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 38
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 37
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 36
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 35
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 34
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 33
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 32
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 31
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 30
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 29
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 28
Wöchentliche Zwischenmeldung - 2. Tranche - KW 27
Details zum Aktienrückkauf der GEA Group Aktiengesellschaft 2022 - 2. Tranche Tägliche Übersicht
GEA Group Aktiengesellschaft: Informationen zum Aktienrückkaufprogramm - 1. Tranche Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Details zum Aktienrückkauf der GEA Group Aktiengesellschaft - 1. Tranche 2022 Tägliche Übersicht
Details zum Aktienrückkauf der GEA Group Aktiengesellschaft - 1. Tranche 2021 Tägliche Übersicht
Wöchentliche Zwischenmeldungen - 1. Tranche Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 49. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – Zwischenmeldung 1 - 48 Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052
GEA Group Aktiengesellschaft: Informationen zum Aktienrückkaufprogramm Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Ad-hoc: GEA gibt Aktienrückkaufprogramm bekannt. Ad-hoc Veröffentlichung vom 06. Februar 2017
Details zum Aktienrückkauf der GEA Group Aktiengesellschaft Wöchentliche Berichte
Übersicht 06.10. bis 28.11.2008
Rückkauf der Aktien § 26a WpHG
Ankündigung zur Beendigung des Aktienrückkaufprogramms Ankündigung von 28. November 2008
Ankündigung zur Beendigung des Aktienrückkaufprogramms Ankündigung von 29. November 2008
Ankündigung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung der Kommission (EC) Nr. 2273/2003 Ankündigung von 02. Oktober 2008
Ankündigung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung der Kommission (EC) Nr. 2273/2003 Ankündigung von 31. Oktober 2008
Ad-hoc: GEA Group möchte Aktien der Gesellschaft für bis zu 100 Million EUR zurückkaufen Ad-hoc Veröffentlichung vom 02. Oktober 2008
Übersicht 24.09 bis 21.12.2007
Rückkauf der Aktien § 30e I Nr 1 WpHG
Rückkauf der Aktien § 26a WpHG
Ankündigung zum Aktienrückkaufprogramm in der „Börsenzeitung“ Ankündigung vom 21. Dezember 2007
Ankündigung zum Aktienrückkaufprogramm in der „Börsenzeitung“ Ankündigung vom 22. September 2007
Ad-hoc: GEA Group beabsichtigt Aktien im Wert von bis zu 200 Million EUR zurückkaufen Ad-hoc Veröffentlichung vom 18. September 2007
Informieren Sie sich über GEA Innovationen und Erfolgsgeschichten, indem Sie die News von GEA abonnieren.
Jetzt anmeldenWir helfen Ihnen gern weiter! Mit wenigen Details können wir Ihre Anfrage beantworten.
Kontaktieren Sie GEA