Achtung der Menschenrechte

Die Achtung der Menschenrechte gehört zur DNA unseres Unternehmens

Sustainability

Die Achtung der Menschenrechte ist für GEA ein integraler Bestandteil der DNA des Unternehmens. Wer „Engineering for a better world“ als Ziel hat, kann nur dann einen wirksamen Beitrag zu einer besseren Welt leisten, wenn auch alle, die mit unserem Unternehmen in Kontakt stehen, die Menschenrechte respektieren. Das heißt alle Beschäftigten ebenso wie alle Mitarbeitenden von Firmen, die in unserem Auftrag tätig sind, alle Lieferanten und alle Kunden. Konkret bedeutet das die Ablehnung von Kinder- oder Zwangsarbeit und Menschenhandel, die Berücksichtigung geltender Schutzvorschriften bei der Beschäftigung von Jugendlichen, die Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung, die Anerkennung des Rechts auf faire Arbeitsbedingungen im Hinblick auf existenzsichernde Löhne wie auch die Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten und einen sicheren Arbeitsplatz für alle Beschäftigten. Zudem zählt GEA auch die Vereinigungsfreiheit, den Schutz indigener und lokaler Gemeinschaften sowie eine saubere Umwelt zu den grundlegenden Menschenrechten. Für deren Achtung setzt sich GEA gemeinsam mit dem Konzernbetriebsrat und dem Europäischen Betriebsrat ein. 

Wer eine Menschenrechtsverletzung beobachtet oder vermutet – egal ob GEA Beschäftigte oder externe Personen –, ist angehalten, diese zu melden. Das bestehende Hinweisgebersystem hat dazu eine umfassende Erweiterung erhalten. Darüber hinaus können Meldungen anonym und vertraulich über einen telefonischen Meldekanal in 19 Sprachen erfolgen. Der Kanal ist unter 55 nationalen Rufnummern verfügbar und eine Sprachsteuerung leitet die Meldenden in der jeweiligen Landessprache oder auf Englisch durch den Meldeprozess. Jeder Verstoß und jedes Risiko für einen Verstoß wird gemäß der Richtlinie für Menschenrechtsuntersuchungen von einem durch GEAs Menschenrechtsbeauftragten ernannten Ermittler für Menschenrechte untersucht. 

Risikoanalyse zum Thema Menschenrechte

Im Jahr 2022 hat sich GEA auf die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorbereitet und verschiedene Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. Diese Vorbereitungen haben unter anderem die Konformität mit dem LkSG im Jahr 2023 ermöglicht. Die Risiken zu Menschenrechtsverstößen im eigenen Geschäftsbetrieb wie auch in der Lieferkette hat GEA mit einem eigenen Managementprozess untersucht.

Mit dem seit 2022 sowohl für unsere Lieferkette als auch für unsere eigenen Geschäftsbereiche geltenden Risikomanagementansatz vergrößern wir die uns derzeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, Verstöße gegen Menschen- oder Umweltrechte. 
 

„Bei GEA lassen wir unseren Worten Taten folgen. Wir können und werden Menschenrechtsverletzungen nicht tolerieren, weder intern noch entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette.“

Stefan Klebert

Vorstandsvorsitzender

Sustainability report

Bericht

Nachhaltigkeitsbericht 2023

Mit dem aktuellen Nachhaltigkeitsbericht informiert GEA seine Investoren, Kunden, Beschäftigten sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und alle Interessierten über die Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie hinsichtlich Ökologie und sozialer Verantwortung. Der Report dient zugleich als Fortschrittsbericht für den UN Global Compact.
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