Corporate Governance

Verantwortungsvoller Umgang mit Risiken

Die GEA Group Aktiengesellschaft ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Nachhaltiges Wachstum lässt sich jedoch nur dann erreichen, wenn neben den Chancen auch die Risiken unternehmerischen Handelns erfasst und angemessen berücksichtigt werden. Ein effektives Kontroll- und Risikomanagementsystem gehört daher zu den Kernelementen der Corporate Governance bei der GEA Group Aktiengesellschaft.

Zielsetzung des Risiko- und Chancenmanagements

Die Ausschöpfung von Wachstums- und Ergebnispotenzialen ist davon abhängig, dass die GEA Group ihr sich bietende Chancen nutzt, was jedoch grundsätzlich mit unternehmerischen Risiken verbunden ist. Das Eingehen von kalkulierten Risiken gehört damit zur Konzernstrategie der GEA Group. Die Erreichung des Ziels einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts erfordert, dass nach Möglichkeit nur solche Risiken eingegangen werden, die kalkulierbar sind und denen höhere Chancen gegenüberstehen. Dies bedingt ein aktives Risiko- und Chancenmanagement, das unangemessene Risiken vermeidet, eingegangene Risiken überwacht und steuert sowie sicherstellt, dass Chancen rechtzeitig erkannt und genutzt werden. Strategische Planung und Mittelfristplanung der GEA Group sind wesentliche Bestandteile der Steuerung von Chancen und Risiken. Im Rahmen dieser Prozesse werden Entscheidungen über Kerntechnologien und Absatzmärkte mit entsprechender Ressourcenallokation vorbereitet. Ziel ist Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte. Gleichzeitig können Entwicklungen, die den Fortbestand der GEA Group gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. Chancen und Risiken aus wesentlichen operativen Entscheidungen, z. B. über die Annahme von Aufträgen und die Durchführung von Investitionen, werden auf allen Konzernebenen in einem nach Wesentlichkeitskriterien gestuften Entscheidungsprozess durch Fachbereiche und Entscheidungsträger beurteilt und damit aktiv gesteuert.

Risiken

In das Risikomanagementsystem der GEA Group sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Quartalsweise Risikomeldungen und in Abhängigkeit von Größenkriterien ad-hoc erfolgende Risikomeldungen sollten gewährleisten, dass die Entscheidungsträger auf Segment- und Konzernleitungsebene zeitnah über wesentliche existierende Risiken und mögliche Risiken der künftigen Entwicklung informiert werden.

Die Grundprinzipien sowie der Ablaufprozess für ein ordnungsgemäßes Risikomanagement sind in einer konzernweit gültigen Risikorichtlinie dokumentiert. Die Richtlinie wird durch die Geschäftsbereiche entsprechend ihren Anforderungen regelmäßig weiter spezifiziert und ausgestaltet. In diesen Richtlinien sind auch verbindliche Vorgaben zur Risikoerfassung und -steuerung dokumentiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig durch die interne Revision überprüft.

Risikomanagement-Instrumente wie die „Risk Assessment and Advisory Committees (RAAC)” werden durch ein Berichtswesen mit bewerteten Risikomeldungen, konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Sitzungen des Vorstands mit den Segmentleitern ergänzt, um die unterschiedlichen Risiken zu identifizieren und zu analysieren.

Das Risikomanagement der GEA Group orientiert sich an der Managementhierarchie. Risiken werden, unter Berücksichtigung von vordefinierten Schwellenwerten, an die jeweils nächsthöhere Managementebene berichtet.

Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäfts wird durch sogenannte „Risk-Boards“ aus Segment- und Konzernleitungsebene Rechnung getragen. Vor einer bindenden Angebotsabgabe bzw. dem Vertragsabschluss werden die kaufmännischen und vertraglichen Bedingungen von möglichen Aufträgen detailliert durch Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen geprüft, um die Hereinnahme nicht beherrschbarer Risiken zu vermeiden. Das Risikomanagement setzt damit bereits vor der Entstehung von Risiken an, indem das Chancen-/Risikoprofil von Angeboten kritisch hinterfragt wird. Bei unangemessenem Chancen-/Risikoprofil wird ein Vertragsabschluss untersagt.

Das Risikomanagementsystem dient nicht nur dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Früherkennung existenzgefährdender Risiken. Es erfasst darüber hinaus auch alle Risiken, die die Ertragslage eines Segments oder des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten. Um auch die bestehenden Systeme hinaus Risiken und Chancen systematisch zu erfassen, wurden im Geschäftsjahr 2012 weitere Module im Risikomanagementsystem der GEA Group etabliert, die eine holistische Auswertung von Risiken ermöglichen.

In einer gruppenweiten „Risk & Chance Scorecard“ werden in iterativen Prozessschritten über alle Organisationseinheiten Informationen gesammelt und konsolidiert. Um dabei solche Risiken zu ermitteln, die bestandsgefährdenden Charakter für die GEA Group aufweisen können, sind alle Sachverhalte im Hinblick auf ihre finanzielle Wesentlichkeit, wobei hier eine Bruttobetrachtung, d. h. ohne Berücksichtigung eventuell risikomindernder Maßnahmen, erfolgt, und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit zu beurteilen. Darüber hinaus wird jedes Risiko in Hinblick auf seine Fristigkeit, unter und über einem Jahr, einzeln betrachtet.


Bei der Einordnung der Wesentlichkeit gelten folgende Kriterien: 

Chancen und Risiken

  Wahrscheinlichkeit

<40 %
40-60 %
>60 %
Unwesentlich
Gering
Gering
Mittel
Moderat
Gering
Mittel
Hoch
Erheblich
Mittel
Hoch
Hoch

Unwesentlich – Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage zwischen 0,25 - 2,5 Mio. EUR
Moderat – Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage zwischen 2,5 - 10 Mio. EUR
Erheblich – Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage > 10 Mio. EUR

Diese Einordnung erlaubt es, sowohl Risiken als auch Chancen in ihrer Auswirkung auf die GEA Group zu klassifizieren. Dabei werden kurzfristig relevante Themen mit der Einschätzung Hoch („H“) im Hinblick auf Wesentlichkeit und Wahrscheinlichkeit zunächst als erhebliches Risiko bzw. erhebliche Chance eingeordnet.

Darüber hinaus werden mithilfe des GEA Demand Index (kurz: GDI) die Einschätzungen von Marktexperten der GEA Group zur erwarteten kurz- bis mittelfristigen Marktentwicklung erhoben. Der Index ermöglicht eine frühzeitige Indikation für positive oder negative Marktentwicklungen in den für die GEA Group relevanten Industrien und Regionen.

Die im Rahmen der Risk & Chance Scorecard als auch mit Hilfe des GDI gewonnenen Erkenntnisse werden mithilfe weiterer interner als auch externer Informationen in einer Szenarien- und Sensitivität-Analyse, in der die Auswirkungen auf die Liquiditätsentwicklung simuliert werden, verarbeitet.

Für alle im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, angemessene Vorsorge getroffen. Auf bestehende Risiken wird auch im Folgenden eingegangen. Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen.

Das interne Kontrollsystem (IKS) der GEA Group basierend auf dem Rahmenwerk COSO umfasst das Risikomanagementsystem (RKS) sowie weitere Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen (sonstiges IKS). Während das RMS die Risikoidentifizierung und Risikoklassifizierung zur Aufgabe hat, dienen die Bestandteile des sonstigen IKS im Wesentlichen der Vermeidung oder Minderung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen. Weiterer Bestandteil des IKS ist die interne Revision.

Das PMS umfasst Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG sowie solche des sonstigen Risikomanagementsystems. Beim sonstigen IKS werden Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen mit bzw. ohne Rechnungslegungsbezug unterschieden.

Bei der GEA Group werden als IKS im Hinblick auf die Rechnungslegung alle Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen verstanden, die eine ordnungsgemäße Genehmigung und Buchung der Geschäftsvorfälle für Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sicherstellen. Die Zielsetzung des installierten IKS ist die Gewährleistung einer verlässlichen Finanzberichterstattung, die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe.

In das IKS sind neben der GEA Group Aktiengesellschaft alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden.

Folgende wichtige Grundsätze des IKS der GEA Group sind in allen betrieblichen Funktionsbereichen anzuwenden: klar definierte Verantwortungsbereiche, Funktionstrennungen in allen Aufgabenbereichen, duale Unterschriftenregelungen, Einhaltung von Richtlinien, Leitfäden und Verfahrensvorschriften (Handbücher), Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung, Sicherung von Daten vor unberechtigtem Zugriff sowie die Durchführung von Schulungen, um einheitliche Vorgehensweisen im Konzern sicherzustellen.

Wesentliche Maßnahmen und Regelungen mit Rechnungslegungsbezug zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung in allen Tochterunternehmen sind: Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien, ein einheitlicher Kontenplan, die Konsolidierungs- und Kalkulationsrichtlinien, die Freigabe von Buchungen nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie von bestimmten Buchungen nur durch ausgewählte Personen. Zur Fehlervermeidung werden in allen wesentlichen Gesellschaften in der Rechnungslegung, im Controlling und im Finanzbereich der GEA Group standardisierte IT-Systeme eingesetzt. Alle Richtlinien und IT-Systeme werden kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche und
betriebswirtschaftliche Anforderungen aktualisiert.

Die Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze, Regelungen und Maßnahmen des IKS wird durch regelmäßige Prüfungen der internen Revision der GEA Group systematisch überwacht, die direkt an den Vorstand und regelmäßig an den Prüfungsausschuss berichtet. Die Ergebnisse ermöglichen die Beseitigung festgestellter Mängel in den geprüften Unternehmen sowie die permanente Weiterentwicklung des IKS im Konzern.

Insgesamt zielt das IKS auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-bezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maße beeinflussen können

Die im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Risiken können in unterschiedlichsten Ausprägungen auftreten. Mithilfe der Elemente des GEA-Risikomanagementsystems sollten sich konkretisierende Risiken bereits im Vorfeld erkannt werden, so dass die für den Einzelfall geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzuwenden. Grundsätzlich werden mögliche leistungswirtschaftliche Risiken durch die Vermeidung von wesentlichen Abhängigkeiten sowie ausgewogene Zusammensetzung von fixen und flexiblen Kapazitäten minimiert. Die Absatzmärkte der GEA Group zeichnen sich durch eine differenzierte Produkt- und Kundenstruktur aus. Durch diese Differenzierung wirken sich Nachfrageschwankungen auf Teilmärkten nur in abgeschwächter Form auf die Gesamtnachfrage aus. Der Schwerpunkt besteht jedoch in der Nahrungsmittelindustrie. Ein wesentlicher Rückgang bei der Nachfrage von Lebensmitteln und Getränken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA. Die Wahrscheinlichkeit eines globalen Nachfragerückgangs schätzt GEA als gering ein. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet.

Ein wesentlicher Teil des Geschäftsvolumens der GEA besteht aus Projekten, die von den Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden der GEA abhängen. Die Realisierung solcher Projekte könnte durch einen generellen Nachfragerückgang, Verschiebungen der Währungsparitäten oder auch durch die Verknappung von Krediten erschwert werden. Aus dem gleichen Grund kann es auch zu Verschiebungen oder sogar Stornierungen von bestehenden Aufträgen kommen. Ein globaler Eintritt solcher Risiken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA. Die Wahrscheinlichkeit für einen globalen Eintritt solcher Risiken wird als gering eingeschätzt. Insbesondere aufgrund der differenzierten Aufstellung der GEA wird dieses Risiko insgesamt als mittleres Risiko eingestuft. Länderspezifische Konfliktsituationen, aus denen sich Risiken für den Konzern entwickeln können, werden im Rahmen des Risikomanagements laufend beobachtet. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns werden jedoch nicht erwartet. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Auf der Absatzseite wird die Entwicklung des Preisniveaus stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Sollte sich der Auslastungsgrad in der Branche verringern, so könnte dies tendenziell auch zu erheblichen negativen Einflüssen auf das Preisniveau und infolgedessen auch auf die Finanz- und Ertragslage der GEA Group führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung wird die Wahrscheinlichkeit für ein solches Risiko als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Die GEA Group verarbeitet eine Vielzahl von Materialien wie zum Beispiel Edelstahl, Kupfer und Aluminium. Die Einkaufspreise für diese Metalle können je nach Marktsituation erheblich schwanken. Zur Sicherung der den Auftragskalkulationen zugrunde liegenden Beschaffungspreise werden langfristige Lieferverträge mit ausgewählten Lieferanten geschlossen. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Auf der Beschaffungsseite wird derzeit nicht mit einem Anstieg der Preise bei den wesentlichen Materialien gerechnet. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Langfristige Aufträge im Bereich des Anlagenbaus bilden einen wesentlichen Bestandteil des Geschäfts der GEA Group. Einige dieser Verträge gehen mit besonderen Risiken einher, da diese mit der Übernahme eines wesentlichen Teils der mit der Fertigstellung verbundenen Risiken des Projektes verbunden sind. Des Weiteren können mehrjährige Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projektes vorgesehen sein. Technische Probleme, Qualitätsprobleme bei Unterlieferanten und Terminüberschreitungen können hierbei zu Kostenüberschreitungen führen. Zur genauen Beobachtung von auftragsbezogenen Risiken besteht daher ein umfassendes Risikomanagementsystem auf Konzernleitungs- und Segmentebene, das bereits vor Abgabe von verbindlichen Angeboten ansetzt. Für sämtliche absehbare Risiken aus diesem Bereich wurden angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus könnten sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben. In ihrer Gesamtheit wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Die Geschäftsprozesse der GEA hängen in hohem Maße von der Informationstechnologie ab. Durch den Ausfall oder die Störung von kritischen Systemen können Risiken betreffend der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit sowie der Integrität entstehen und wichtige Geschäftsprozesse können beeinträchtigt werden. Die GEA schützt Ihre Informationstechnologie, soweit wirtschaftlich sinnvoll, gegen unbefugten Zugriff. Die entsprechenden Sicherheitssysteme werden ständig aktualisiert.

Weiterhin werden Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung gesehen. Soweit eine Abschwächung der Konjunktur zu einer Reduzierung des Auftragseingangs unter das Niveau des letzten Geschäftsjahrs führt, könnte dies zu Ergebnisbelastungen durch Unterauslastung bzw. Kapazitätsanpassungsmaßnahmen führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung sowie der Aufstellung des Konzerns im Hinblick auf Flexibilität wird die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzuordnenden Risikos als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft. Nach dem Verkauf der ehemaligen Divisionen Lurgi und Lentjes sind gemäß vertraglicher Vereinbarung definierte Risiken im Zusammenhang mit ausgewählten Aufträgen im Konzern verblieben. Für den überwiegenden Teil dieser Aufträge der Lentjes ist die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen. Die übrigen Aufträge sind vorläufig an Kunden übergeben und damit in der Gewährleistungszeit. Durch die abschließende Einigung mit dem Erwerber der Lurgi sind die Risiken aus den ausgewählten Aufträgen der Lurgi für die GEA Group im Wesentlichen abgeschlossen. Die verbleibenden Risiken hieraus werden insgesamt gering eingeschätzt. Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Sie resultieren aus kaufvertraglichen Gewährleistungen und Freistellungen sowie aus einer Risikoteilung für Großprojekte. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für die GEA Group ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dem Risiko, offene Positionen im Konzern nicht adäquat besetzen zu können oder kompetente Mitarbeiter zu verlieren, begegnet die GEA Group mit verschiedenen personalpolitischen Maßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist es, die GEA als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Konzern zu fördern. Die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzustufendes Risiko wird als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet.

Akquisitionen und konzerninterne Umwandlungen von Gesellschaften bringen Risiken aus der Integration von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien und Produkten mit sich. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die mit der jeweiligen Maßnahme verfolgten Ziele nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitraum realisiert werden. Darüber hinaus können aus solchen Transaktionen erhebliche Verwaltungs- und sonstige Kosten entstehen. Auch können Portfoliomaßnahmen einen zusätzlichen Finanzbedarf zur Folge haben und den Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsstruktur negativ beeinflussen. Diesen Risiken wird durch ein strukturiertes Integrationskonzept und die intensive Betreuung durch interne Experten sowie gezielte Schulungen entgegengewirkt.

In Bezug auf einige Grundstücke in unserem Portfolio bestehen vor allem aus früheren Geschäftsaktivitäten Altlasten- und Bergschädenrisiken. Diesen Risiken wird durch geeignete Maßnahmen sowie die Betreuung durch interne und externe Spezialisten begegnet. Für diese Maßnahmen wurden auch in 2014 angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus könnten sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben. Im Hinblick auf Wahrscheinlichkeit als auch Wesentlichkeit wird von einem mittleren bzw. moderaten Risiko ausgegangen.

Grundsätze finanzwirtschaftlichen Risikomanagements
Um die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerungen bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt.

Also weltweit tätiger Konzern ist die GEA Group im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherheitsinstrumenten zu reduzieren. Eine Quantifizierung der finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns findet sich in Abschnitt 3 des Konzernanhangs.

Die im Folgenden aufgeführten finanzwirtschaftlichen Risiken sind in der Bruttobetrachtung für die GEA grundsätzlich sowohl als erheblich als auch als wahrscheinlich einzustufen. Infolgedessen werden diese Risiken insgesamt als hoch klassifiziert.

Währungsrisiken
Die Internationalität der Geschäftstätigkeit der GEA Group bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Nach der konzerneinheitlichen Richtlinie für das zentral gesteuerte Devisenmanagement innerhalb der GEA Group besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende geplante Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotzdem können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten innerhalb des Euroraums beeinflussen. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen verbundenen Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Finanzen der GEA Group anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Finanzen.

Zinsrisiken
Aufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten der GEA Group erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen – überwiegend aber in EUR – und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das von dem zentralen Zinsmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der entsprechenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Finanzen abgeschlossen werden.

Kreditrisiken
Finanzinstrumente sind grundsätzlich einem Ausfallrisiko aus der möglichen Nichterfüllung seitens der anderen Vertragspartei ausgesetzt. Ziel des im Zentralbereich Finanzen der GEA Group verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps (CDS) ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Bonität potentieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring, echter Forfaitierung sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht die GEA Group die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen, deren Kreditwürdigkeit durch das zuvor beschriebene Kontrahentenlimit-System als sicher eingestuft und die fortlaufend überwacht werden. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt.

Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken entstehen für die GEA Group, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe des Zentralbereichs Finanzen. Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden monatsgenauen Liquiditätsplanung werden liquide Mittel disponiert sowie Kreditlinien gesteuert. Die Mittel werden anschließend den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA Group zu optimieren, sind in einer zunehmenden Reihe von Ländern Cash-Pools eingerichtet. Um Liquiditätsrisiken zu verringern, setzt die GEA Group auch in der Zukunft unterschiedliche Finanzierungsinstrumente ein, so dass eine Diversifikation der Finanzierungsquellen erreicht und Fälligkeiten entzerrt werden. Quartalsweise werden die Auswirkungen möglicher Risikoszenarien auf die Liquiditätsentwicklung simuliert. Dabei werden alle Informationen des internen Risikomanagements sowie interne und externe Informationen zu möglichen Markt- und sonstigen externen Risiken berücksichtigt. Der Vorstand hat darauf basierend feste Regeln mit dem Aufsichtsrat vereinbart, in welchem Ausmaß liquide Mittel und langfristige Kreditlinien zur Deckung möglicher Liquiditätsrisiken vorzuhalten sind.


Steuerliche Risiken
Die jeweiligen nationalen Steuergesetzgebung können die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Außerdem könnte durch zukünftige Änderungen in der Anteilseignerstruktur die Nutzung der inländischen Verlustvorträge stark reduziert oder auch unmöglich gemacht werden (§ 8c KStG). Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte ebenfalls durch Änderungen in der Struktur der Anteilseigner eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung der Sec. 382 IRC (Change of Ownership) auch auf die GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung findet. Darüber hinaus besteht in Deutschland und im Ausland aufgrund der verschärften Finanznot der öffentlichen Haushalte, des sich daraus ergebenden Reformdrucks sowie einer erkennbaren erhöhten Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für die Zukunft erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung und Anwendung der Steuergesetzgebung. Die dargestellten steuerlichen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA haben. Der Eintritt wesentlicher Belastungen wird als eher unwahrscheinlich erachtet.

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