Corporate Governance

Compliance

Compliance als konzernweites Prinzip zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien ist bei GEA eine wesentliche Führungs- und Überwachungsaufgabe. Jedes Organ und jeder Mitarbeiter muss dafür sorgen, dass in seinem Verantwortungsbereich keine Compliance-Verstöße begangen werden. Dabei unterstützt die GEA Compliance Organisation. Zudem hat GEA eine Vielzahl von Maßnahmen eingeführt, die sicherstellen sollen, dass Compliance konzernweit gelebt und umgesetzt wird einschließlich der Berücksichtigung von Compliance im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche.

Hinweisgebersystem

GEA bekennt sich zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Vor diesem Hintergrund genießen Integrität und gesetzeskonformes Verhalten höchste Priorität. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und mögliche Schäden für das Unternehmen, seine Mitarbeiter, Geschäftspartner, Aktionäre und andere Stakeholder abwenden zu können, ist GEA daran interessiert, im Falle schwerwiegender Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien frühzeitig davon Kenntnis zu erlangen. Dabei legt GEA auf eine offene Unternehmenskultur Wert und ermutigt Mitarbeiter und externe Dritte, sich bei Kenntnis von Compliance-Risiken vertrauensvoll an Anlaufstellen im Unternehmen zu wenden.

Darüber hinaus bietet GEA seinen Mitarbeitern und auch Außenstehenden mit dem Hinweisgebersystem ein gesichertes Hinweisgeberportal an, das für die Meldung von derartigen Verstößen verwendet werden kann. Das Hinweisgebersystem ist keine allgemeine Beschwerdeplattform. Es enthält nur ausgewählte Meldekategorien, die ein besonderes Risiko für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und alle sonstigen Stakeholder darstellen. Hierzu zählen Korruption, Betrug und Untreue, Geldwäsche, Verstöße gegen das Kartell– und Wettbewerbsrecht, Exportkontrollvorschriften, den Datenschutz sowie die Bilanzierungsvorschriften. Ebenso sieht sich GEA als Arbeitgeber in der Verantwortung, wenn gegen die GEA Grundsätze unternehmerischer Verantwortung verstoßen wird. Diese Fälle machen daher eine eigene Meldekategorie aus.

Das Hinweisgebersystem steht rund um die Uhr in neun Sprachen zur Verfügung und ist von jedem internetfähigen PC zugänglich. Die eingesetzte IT-Technologie des externen Anbieters garantiert Sicherheit für die Hinweisgeber.

Zugriff auf die Meldungen hat – entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit – nur ein sehr eingeschränkter Kreis von Mitarbeitern der GEA aus den Bereichen Compliance, Interne Revision und Personalwesen. Eingegangene Meldungen werden zum Schutz von Hinweisgebern und Beschuldigten äußerst vertraulich behandelt. Wenn der Hinweisgeber dies wünscht, besteht die Möglichkeit, Meldungen auch anonym abzugeben, soweit das in dem entsprechenden Land erlaubt ist.

GEA legt großen Wert auf den Schutz von Hinweisgebern vor jeglichen Nachteilen aufgrund ihrer Meldung. Um den Schutz von Hinweisgebers sicherzustellen, hat GEA Prozesse zum Schutz des Beschäftigungsstatus von Hinweisgebern sowie der Verhinderung von Repressalien am Arbeitsplatz etabliert. Da falsche Verdächtigungen für die Betroffenen aber schwerwiegende Konsequenzen haben können, sind Hinweisgeber angehalten, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen. Eine wissentliche Falschmeldung oder sonstiger Missbrauch des Systems ist nicht erlaubt und kann arbeits- und strafrechtliche Folgen haben.

Weitere Informationen und Zugang zum Hinweisgebersystem der GEA Group Aktiengesellschaft finden Sie hier.

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GEA Verhaltenskodex

Der GEA Verhaltenskodex beschreibt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen, die das unternehmerische Verhalten der GEA lenken. Der GEA Verhaltenskodex spiegelt das Ziel wider, unternehmensweit die Einhaltung von Normen sicherzustellen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, dass Integrität, Respekt und ein faires und verantwortungsvolles Verhalten auszeichnen. Er gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe der GEA.

GEA Integritäts- und Drittparteienrichtlinie

Die GEA beachtet das Recht aller Staaten, in denen sie tätig ist. Im Wettbewerb setzt sie auf Leistung, Kundenorientierung sowie die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen, nicht auf rechtswidrige oder ethisch fragwürdige Verhaltensweisen. Die GEA lehnt daher korruptives und in anderer Weise rechtswidriges Verhalten ab und duldet solches Verhalten nicht. Sie erwartet von ihren Führungskräften, Mitarbeitern und Geschäftspartnern (z. B. Handelsvertretern, Beratern, Lieferanten), dass sie sich keiner wie auch immer gearteter korruptiver Praktiken bedienen, unabhängig davon, in welchen Staaten sie tätig sind. Gegen Personen, die diese Verpflichtung verletzen, wird die GEA geeignete Maßnahmen ergreifen.

GEA Compliance Handbook

GEA Compliance Handbook “Integrity & Fair Competition” gives an overview of crucial GEA Compliance policies and helps GEA employees to implement them. It includes GEA Code of Conduct, GEA Integrity Policy, GEA Third Party Policy and GEA Competition Policy. The latter operating policies are effective in all subsidiaries of GEA Group and contain binding rules of conduct for all employees of the GEA Group in certain legal situations. All mandatory approval and reporting requirements must be fulfilled by all GEA employees via audit-proof internal Compliance tools.

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