Die Finanzlage von GEA ist unverändert sehr gut. Die Steuerung von Liquidität und zentraler Finanzierung bleiben unter anderem wegen des volatilen Marktumfeldes auch weiterhin von hoher Bedeutung.
Barkreditlinien von GEA und deren Beanspruchung setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
GEA Barkreditlinien inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche (in Mio. EUR) | Fälligkeit | 31.12.2019 zugesagt | 31.12.2019 beansprucht |
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Schuldscheindarlehen (2023) | Februar 2023 | 128 | 128 |
Schuldscheindarlehen (2025) | Februar 2025 | 122 | 122 |
Europäische Investitionsbank | Dezember 2025 | 150 | 50 |
Bilaterale Barkreditlinien | bis auf Weiteres | 84 | 24 |
Syndizierte Kreditlinie („Club Deal”) | August 2022 | 650 | – |
Summe | 1.134 | 324 |
Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Kontrahenten-, Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist die GEA Group Aktiengesellschaft als Konzernleitung zentral für das Finanzmanagement von GEA zuständig, um Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie von GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen.
Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind die wichtigste Liquiditätsquelle. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich soll externe Geldanlagen und -aufnahmen auf ein möglichst niedriges Niveau beschränken. Dazu hat GEA weiterhin in 17 Ländern Cash-Pooling-Kreise eingerichtet, um die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft auszugleichen. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der Konzernleitung aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Liquiditätsspitzen in einzelnen Ländern können aber oftmals aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht länderübergreifend abgebaut werden.